Übersicht
1. Ortsbesichtigung und eine erste mündliche Stellungsnahme zur Immobilie:
Gemeinsam begehen wir mit Ihnen Ihre Wunschimmobilie und machen uns hierbei einen ersten Eindruck.
Dabei nehmen wir auch eine Sichtung der Unterlagen vor, welche uns der Verkäufer überlässt oder auch der zuständige Immobilienmakler, wie z.B.:
– Baugenehmigungen | – Wirtschaftspläne |
– Bauzeichnungen | – Abrechnungen |
– Katasterpläne | – Protokolle |
– Grundbuchauszüge | – Teilungserklärungen |
– uvm. | – uvm. |
In einer anschließenden mündlichen Stellungsnahme teilen wir Ihnen unser Sichtungsergebnis mit, sowie eine erste Einschätzung/Kostenaufstellung über evtl. notwendige und/oder geplante Sanierungs- und Ausbauarbeiten.
Diese Schätzung basiert auf einer zerstörungsfreien Inaugenscheinnahme der Immobilie.
2. Erstellung eines schriftlichen Kurzgutachtens, zur sicheren Entscheidungsfindung:
Zur sicheren Kaufpreisfindung erstellen wir Ihnen ein schriftliches Kurzgutachten, damit Sie sicher gehen können, nicht „über´s Ohr“ gehauen zu werden“ !
Ein Kurzgutachten ist möglich bei folgenden Immobilienarten:
- Eigentumswohnungen,
- Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
- Mehrfamilienwohnhäuser mit max. 3 Wohnungseinheiten.
Der Leistungsumfang eines Kurzgutachtens beinhaltet:
- Objektkurzbeschreibung,
- Kurzbegründung der Verfahrenswahl,
- Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertermittlung,
- Ableitung des Kauf-/Verkaufswerts aus den Verfahrensergebnissen,
- mindestens 4 aussagekräftige Fotos,
- Gesamtumfang des Kurzgutachtens i.d.R. ca. 14 – 20 Seiten
Aufgrund des eingeschränkten Umfangs ist das Kurzgutachten zur Verwendung z.B. in gerichtlichen Verfahren oder zum Nachweis des geringeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) sowie zur Vorlage bei Banken oder Kreditinstituten als Grundlage einer Beleihung nicht geeignet.
Der Leistungsumfang eines Kurzgutachtens ersetzt kein umfassendes Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
3. Begleitung bis zum Notar:
Als Käufer haben Sie natürlich das Recht, den Notar Ihres Vertrauens zu wählen. Aber berücksichtigt der Notar wirklich alle Ihre Interessen?
Die Erfahrung zeigt leider, dass in der Regel nur Standardverträge seitens der Notare vorgelegt werden und individuelle Bedürfnisse der Käufer bzgl. der zum Kauf beabsichtigten Immobilie viel zu kurz kommen.
Wir achten darauf, dass Ihre Interessen bzgl. der Immobilie berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang arbeiten wir auch gern mit der RA Kanzlei Hebinger in Neustadt an der Weinstraße zusammen.
Eigene Erfahrungswerte gepaart mit der professionellen Meinung der RA Kanzlei Hebinger sorgen für einen reibungslosen Notartermin !!
Ihre Investition – Wählen Sie zwischen den folgenden Varianten:
a) 95,20 € inkl. Mehrwertsteuer je Stunde
Sie bestimmen hierbei ganz individuell, welche Leistung Sie von uns wünschen. Angefangen bei der gemeinsamen Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie bis hin zur aktiven Kaufvertragsgestaltung !!
b) 892,50 € für das Komplettpaket
Von der Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie, über die Schätzung des Renovierungs-/Moderni-sierungsaufwandes und der Erstellung eines Kurzgutachtens, bis hin zur aktiven Kaufvertragsgestaltung ist hier alles inklusive.
Fairer geht es nicht mehr !